TOP mit Vorgang 20-26 / T 009637 (Sitzung)
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO: 1. Andernacher Straße (12m Nordseite): Errichtung absolutes Haltverbot 2. Bunzlauer Str. 8: Errichtung absolutes Haltverbot 3. Abensbergstraße (Ostseite, nördl. Haylerstr): Errrichtung absolutes Haltverbot 4. Schragenhofstraße: Errichtung von Haltverboten 5. Pfeilschifterstraße: Öffnung für gegenläufigen Radverkehr 6. Warschauer Straße u.a.: Widmungserweiterung mit "Radverkehr frei"
Informationen
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Unterrichtung
Ergebnisse
Historie
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