TOP mit Vorgang 20-26 / T 058782 (Sitzung)
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: Straßenzug der „Ottobrunner Straße“ (beginnend an der Einmündung der Hochäckerstraße im Westen), dem „Pfanzeltplatz“ und der „Putzbrunner Straße“ (bis zur Einmündung der Hans-Ehard-Straße im Osten); Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen
Informationen
Erfasst am:
06.03.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Initiative:
Mobilitätsreferat
Bezirksausschuss:
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Unterrichtung
Ergebnisse
Historie
- 28.03.2024 Neuer Status: Sitzung (vorher: Erfasst)