TOP 21. - Entscheidung
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Planfeststellung nach § 18 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) für Ausbaumaß-
nahmen im Abschnitt 82 M, Bereich München,
Bahn-km 12.900 bis 4.900 der Strecke
Ingolstadt-München
a) Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-
Bundesamtes vom 20.07.2001
b) Vorläufige Bewertung
c) Klage der Landeshauptstadt München gegen
den Planfeststellungsbeschluss
d) Weiteres Vorgehen
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
nach Antrag