TOP 2. - Entscheidung
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Gremium:
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Unterrichtungen durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere
Naturschutzbehörde, im Vollzug der Baumschutzverordnung
7.4.2.1 Anwesen in der Limburgstraße; Gefahrenbaumbescheinigung vom 10.09.2008
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Entscheidung:
zur Kenntnis genommen bzw. in den UA Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben verwiesen