TOP 6. - Entscheidung
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Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung
des Oberbürgermeisters vom 21.12.2001
Unterbringung allein lebender wohungsloser Frauen;
Schaffung einer niederschwellig betreuten Einrichtung
unter Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen
(SKF) im Anwesen Agnesstr. 11
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bekannt gegeben