TOP 4. - Entscheidung
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 17. März 2009, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
TOP-Informationen
TOP 4. (Öffentlich)
Neufassung der Richtlinien für
Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen
der Landeshauptstadt München;
Neufassung der Satzung über die Gebühren
für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen
der Landeshauptstadt München;
Freischankflächenregelung für sogenannte Ladenlokale
(kein Alkoholausschank)
Verbot von Gas-Heizstrahlern auf öffentlichem Grund
Platz für Fußgänger; Werbeaufsteller
Das Aufstellen von sogenannten Dreieckswerbe-
ständern und Radlständern mit Firmenwerbung vor
Geschäften wird nicht verboten
Fahrradabstellen 5 - Mehr Qualität bei mobilen
Fahrradständern
Duldung mobiler Werbeanlagen
Empfehlung Nr. 02-08 / E 00720 der Bürgerver-
sammlung des Stadtbezirkes 02 -
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 10.05.2007
Verbot von Heizpilzen auf dem Stadtgebiet
(Ziffer 3 des Antrages)
Empfehlung Nr. 02-08 / E 01026 der Bürgerver-
sammlung des Stadtbezirkes 05 -
Au-Haidhausen am 17.01.2008
Verbot von Heizpilzen auf Freischankflächen
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00006 der Bürgerver-
sammlung des Stadtbezirkes 02 -
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 08.05.2008
Freischankflächen
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00177 der Bürgerver-
sammlung des Stadtbezirkes 03-
Maxvorstadt vom 13.11.2008
Konzept für Sondernutzungen in der Fußgängerzone;
Bitte aus dem Bauausschuss vom 11.12.2007
Sitzungsvorlage 08-14 / V 01266 (Endgültiger Beschluss)
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
Änderungen,siehe Beschlussseite,Gegenstimme von StRin Hirsch,end.Entscheid.d.d.VV
Ergebnis:
Gegenstimme