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München

TOP 4. - Entscheidung

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 17. März 2009, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss

TOP-Informationen

TOP 4. (Öffentlich)
Neufassung der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München; Neufassung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München; Freischankflächenregelung für sogenannte Ladenlokale (kein Alkoholausschank) Verbot von Gas-Heizstrahlern auf öffentlichem Grund Platz für Fußgänger; Werbeaufsteller Das Aufstellen von sogenannten Dreieckswerbe- ständern und Radlständern mit Firmenwerbung vor Geschäften wird nicht verboten Fahrradabstellen 5 - Mehr Qualität bei mobilen Fahrradständern Duldung mobiler Werbeanlagen Empfehlung Nr. 02-08 / E 00720 der Bürgerver- sammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 10.05.2007 Verbot von Heizpilzen auf dem Stadtgebiet (Ziffer 3 des Antrages) Empfehlung Nr. 02-08 / E 01026 der Bürgerver- sammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen am 17.01.2008 Verbot von Heizpilzen auf Freischankflächen Empfehlung Nr. 08-14 / E 00006 der Bürgerver- sammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 08.05.2008 Freischankflächen Empfehlung Nr. 08-14 / E 00177 der Bürgerver- sammlung des Stadtbezirkes 03- Maxvorstadt vom 13.11.2008 Konzept für Sondernutzungen in der Fußgängerzone; Bitte aus dem Bauausschuss vom 11.12.2007
Sitzungsvorlage 08-14 / V 01266 (Endgültiger Beschluss)

Entscheidungs-Informationen

Entscheidung:
Änderungen,siehe Beschlussseite,Gegenstimme von StRin Hirsch,end.Entscheid.d.d.VV
Ergebnis:
Gegenstimme