TOP 3. - Entscheidung
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Änderung der Bayerischen Bauordnung; Baugenehmigungspflicht für Mobilfunkantennen in sensiblen Bereichen (Kindergärten, Schulen); Empfehlung der BV des 16. Stadtbezirks am 1.10.09, Sitzungsvorlagen-Nr. 08-14/04539; Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07.07.10 (SB)
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Entscheidung:
zur Kenntnis genommen bzw. in den UA Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben verwiesen.