TOP 1. - Entscheidung
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Vollzug der abfall- und der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen; Geiger Umweltsanierungen GmbH, Genehmigung für die zeitlich befristete Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Brechen und Sieben von Abfällen im Rahmen der Sanierungsmaßnahme auf dem ehemaligen Agfa-Gelände an der Tegernseer Landstraße 161; Mit der Bitte um Äußerung innerhalb von sechs Wochen gem. § 13 BA-Satzung i.V.m. Anlage 1 Ziffer 8.
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