TOP 6. - Entscheidung
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Gremium:
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Mietspiegel für München 2011
Veröffentlichung und Anerkennung des Mietspiegels
als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des
§ 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München
Qualifizierter Mietspiegel: Gestaltungsspielräume
gegen kontinuierliche Mietsteigerungen nutzen
Antrag Nr. 08-14 / A 02029 ..............................
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
nach Antrag
Ergebnis:
- einstimmig
Endgültige Entscheidung durch die Vollversammlung des Stadtrats