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München

TOP 6. - Entscheidung

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung

TOP-Informationen

TOP 6. (Öffentlich)
Rechtliche Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) a) Berücksichtigung der Stellungnahme des Bezirksausschusses zum Bauvorhaben in der Harthauserstraße 87 in die Abwägungen bei Erteilung der Baugenehmigung? Beachtung des Grundsatzbeschlusses des Bezirksausschusses bei der Erteilung von Baugenehmigungen (ein "Sich-Einfügen" i.S. § 34 BauGB bei Bauvorhaben mit mehr als zwei, in Ausnahmefällen drei Geschossen nicht vorliegt.) BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 02369 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 17.08.2010 (ED 18.08.2010) b) Strenge Auslegung der Bauvorschriften (§ 34 BauGB) für Harlaching; harmonische Einfügung in das Straßenbild , Gebäudehöhe Empfehlung Nr. 08-14 / E 00853 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching - am 28.10.2010 c) Baugenehmigungsverfahren: vor Erteilung eines Vorbescheids sind Nachbarn in Kenntnis zu setzen Empfehlung Nr. 08-14 / E 00854 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching - am 28.10.2010 BETREFF NICHT VOLLSTÄNDIG!!!!!!!!!!
Sitzungsvorlage 08-14 / V 07755 (Endgültiger Beschluss)

Entscheidungs-Informationen

Entscheidung:
nach Antrag
Ergebnis:
einstimmig