TOP 6. - Entscheidung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Rechtliche Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
a) Berücksichtigung der Stellungnahme des
Bezirksausschusses zum Bauvorhaben in der
Harthauserstraße 87 in die Abwägungen bei Erteilung
der Baugenehmigung? Beachtung des
Grundsatzbeschlusses des Bezirksausschusses bei der
Erteilung von Baugenehmigungen (ein "Sich-Einfügen"
i.S. § 34 BauGB bei Bauvorhaben mit mehr als zwei, in
Ausnahmefällen drei Geschossen nicht vorliegt.)
BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 02369 des
Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 -
Untergiesing-Harlaching vom 17.08.2010
(ED 18.08.2010)
b) Strenge Auslegung der Bauvorschriften (§ 34 BauGB)
für Harlaching; harmonische Einfügung in das
Straßenbild , Gebäudehöhe
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00853 der
Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 -
Untergiesing-Harlaching - am 28.10.2010
c) Baugenehmigungsverfahren:
vor Erteilung eines Vorbescheids sind Nachbarn in
Kenntnis zu setzen
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00854 der
Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 -
Untergiesing-Harlaching - am 28.10.2010
BETREFF NICHT VOLLSTÄNDIG!!!!!!!!!!
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
nach Antrag
Ergebnis:
einstimmig