TOP 5. - Entscheidung
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Gremium:
TOP-Informationen
Öffentliche Grünflächen Baierbrunner Straße - Südseite,
Colmarer Straße und Koppstraße
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930 b
im 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Teil A
Baierbrunner Straße Südseite -
Öffentliche Grünfläche und Wegeverbindung
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Teil B
Öffentliche Grünfläche mit Seniorensport und
Kinderspieleinrichtungen an der Colmarer Straße
Öffentliche Grünfläche mit Jugendspiel an der Koppstraße
Projektkosten (Kostenobergrenze): 580.000 €
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
2. Projektauftrag
3. Anmeldung zur Fortschreibung
des Mehrjahresinvestitionsprogrammes
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
nach Antrag
Ergebnis:
einstimmig