TOP 2. - Entscheidung
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Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Zustimmung des zuständigen Bezirksausschusses die sich für eine Gemeinbedarfsnutzung jeglicher Art eignen können; Antrag Nr. 08-14 / B 03929 des BA 16 vom 09.05.2012; Zuleitung des Direktoriums vom 19.07.2012 mit der Bitte um Stellungnahme
(TOP 5.4.7 vom 31.07.2012)
hierzu: Schreiben des Direktoriums vom 29.08.2012 (Nachtrag)
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Entscheidung:
gem. der Empfehlung des UA Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben