TOP 7. - Entscheidung
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Gremium:
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Vollzug des Art. 22 Abs. 2 Bayer.Denkmalschutzgesetz (DSchG) -
Beteiligung an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
Änderung der städtischen Zuwendungsrichtline;
Aufnahme baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der
historischen Erscheinungsbilder der Dorfkernenembles in
den Gegenstand der Forderung
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Entscheidung:
nach Antrag
Ergebnis:
einstimmig