TOP 12. - Entscheidung
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Gremium:
TOP-Informationen
Bauvorhaben Neuhauser Trafo, 2. Bauabschnitt
Wohnbau gefördert im Kommunalen
Wohnungsbauprogramm- Teilprogramm B,
4-gruppige Kinderkrippe und Bürgerhaus
Anpassung der Projektrahmenbedingungen
9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
Einbeziehung der Anwohner aus der
Aldringen- und der Johann-von-Werth-Str.
in die Planung des "Neuhauser Trafo"
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01618 der Bürgerversammlung
des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg
am 22.11.2012
Bauvorhaben Deisenhofener Straße/Herzogstandstraße
Übertragung der (sozialorientierten) Hausverwaltung
an die GEWOFAG
17. Stadtbezirk Obergiesing
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
nach Antrag
Ergebnis:
einstimmig