TOP 3. - Entscheidung
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Änderung der Dult- und Christkindlmarktsatzung
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Entscheidung:
siehe Beschlussseite
Ergebnis:
nach Antrag, § 1 Abs.3 Satz 1 der als Anlage beigefügten Satzung erhält folgende Ergänzung: Der Christkindlmarkt dauert in der Regel 28 Tage bzw. maximal 30 Tage, wenn es sich kalendarisch so ergibt, dass der Markt sonst nicht vor dem 1.Advent eröffnet werden könnte.