TOP 2. - Entscheidung
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Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/21 Carl-Wery-Straße (westlich), Stadtgrenze (nördlich); Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch; Zuleitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.10.2013 mit der Bitte um Stellungnahme bis 18.11.2013
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Entscheidung:
gem. der Empfehlung des UA Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben