TOP 2. - Entscheidung
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Öffnung der in Richtung Norden einbahngeregelten Laibacher Straße, zwischen Claudius-Keller-Straße und Wilramstraße, für den gegenläufigen Radverkehr; Zuleitung des Kreisverwaltungsreferats vom 10.04.2014 mit der Bitte um Stellungnahme (innerhalb von 6 Wochen)
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