TOP 1. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Vorkaufsrecht für ein Wohngebäude im
3. Stadtbezirk Maxvorstadt
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche
Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen
sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Die Nichtausübung des
Vorkaufsrechts wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe
mitgeteilt.