TOP 1. - Entscheidung
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Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht am Adenauerring und in Teilen der Fritz-Schäffer-Straße; Anhörung des BA 16 gemäß § 13 der BA-Satzung zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO; Zuleitung des Kreisverwaltungsreferats vom 26.05.2014 mit der Bitte um Stellungnahme (innerhalb von 6 Wochen) (TOP 5.4.2 vom 03.06.2014)
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Entscheidung:
gem. der Empfehlung des UA Mobilität und Umwelt