TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Novellierung der städtischen Bade- und Boot-
Verordnung (Bade- und BootVO)
Vergabe eines Rechtsgutachtens über die
Haftungsproblematik an eine Kanzlei
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.