TOP 12. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Branddirektion;
Abordnung zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil es sich um eine Personalangelegenheit handelt.