TOP 7. - Entscheidung
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Gremium:
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Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung
des Wohnraumes Hofmannstraße 38
für die Einrichtung einer Jugendhilfeeinrichtung
gemäß § 27ff, § 41 und § 42 SGB VIII
(vollstationäre Inobhutnahmeeinrichtung für
16- und 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge)
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
nach Antrag
Ergebnis:
einstimmig