TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Vollzug der Verwaltungsgerichtsordnung;
Beschluss über die Vorschlagsliste für ehrenamtliche
Verwaltungsrichter/innen gem. § 28 Verwaltungs-
gerichtsordnung (VwGO)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung