TOP 5. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Vorkaufsrecht nach dem BauGB
11. Stadtbezirk Milbertshofen - Am Hart
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil
persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines
Dritten betroffen sind. Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach
Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen
Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Stadt erworben
hat.