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München

TOP 5. - Veröffentlichung

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 1. Oktober 2014, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung

TOP-Informationen

TOP 5. (Nichtöffentlich)
Vorkaufsrecht nach dem BauGB 11. Stadtbezirk Milbertshofen - Am Hart

Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO

unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind. Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Stadt erworben hat.