TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 1. Oktober 2014, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 5. (Nichtöffentlich)
Vorkaufsrecht nach dem BauGB
11. Stadtbezirk Milbertshofen - Am Hart
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil
persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines
Dritten betroffen sind. Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach
Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen
Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Stadt erworben
hat.