TOP 3. - Veröffentlichung
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Spende an die
Münchner Bildungsstiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Annahme der im Vortrag genannten Zuwendung wird zugestimmt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.