TOP 22. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Stadtwerke München GmbH
Veräußerung der SWM-Gesellschaftsanteile
am Regionalwerk Würmtal an die kommunale Würmtal-Holding
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Bekanntgabe des Beschlusses im Ratsinformationssystem (Art. 52 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung): „Der Stadtrat hat der Veräußerung des gesamten Kommanditanteils, den die Stadtwerke München GmbH an der Regionalwerk Würmtal GmbH & Co. KG hält, zugestimmt.“