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München

TOP 4. - Veröffentlichung

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 11. Dezember 2014, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss

TOP-Informationen

TOP 4. (Nichtöffentlich)
Aufhebung eines Erbbaurechts 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten

Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind. Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Stadt im Erbbaurecht aufgehoben hat.