TOP 12. - TOP-Protokoll
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Protokollnotiz
Frau Wolf-Tinapp berichtete aus dem UA Mobilität und Umwelt hierzu: "Grundsätzlich wird dargelegt, dass Lärmschutzmaßnahmen nur bei wesentlichen Erweiterung oder Neubau von Schienenwegen nicht aber bei bestehenden Anlagen gefordert werden kann. Es wird vom Referat für Gesundheit und Umwelt dargelegt, dass ein Teil der Gütertransporte seit dem Umzug der Firma Bernbacher 2013 weggefallen ist, andere werden ordnungsgemäß abgewickelt und sind auch vom Wohnort des Antragstellers
weit genug entfernt. Beschlussempfehlung: Der Unterausschuss empfiehlt die Kenntnisnahme. Der Unterausschuss empfiehlt außerdem beim RGU anzufragen welche Tätigkeiten konkret für den aktuellen Fall sowie allgemein innerhalb der Betriebs- bzw. Öffnungszeiten ggf. aufgeschlüsselt nach Unternehmensarten zulässig sind. (konkret EC-Karten-Tanken vor 7 Uhr; Laubbläser, Schneeräumung, Be-/Entladen)"
Der Empfehlung des Unterausschusses wurde einstimmig zugestimmt.