TOP 34. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
auf eigenen Wunsch
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Es wurde antragsgemäß beschlossen. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personalrechtliche Angelegenheiten betroffen sind.