TOP 1. - Veröffentlichung
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Messestadt Riem;
Vergabe von einer Gewerbeparzelle im Technologiepark Messestadt West
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, da auf Sachverhalte Bezug genommen wird, die u.a. Steuer- und Wirtschaftsangelegenheiten einzelner Unternehmen betreffen.