TOP 45. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung des
Herrn Oberbürgermeisters gem. ARt. 37 Abs. 3 GO
vom 17.12.2014
Vorkaufsrecht nach dem BauGB
5. Stadtbezirk Au-Haidhausen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Anwesen die Stadt im gegebenen Fall erworben hat.