TOP 1. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Nachlass
Annahme einer Alleinerbschaft
Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters
gemäß Art. 37 Absatz 3 GO vom 08.01.2015
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Bekanntgabe unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.