TOP 13. - Entscheidung
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Gremium:
TOP-Informationen
Mietspiegel für München 2015
Veröffentlichung und Anerkennung des Mietspiegels
als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des
§ 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
nach Antrag
Ergebnis:
Endgültige Entscheidung durch die Vollversammlung des Stadtrats