TOP 2. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Auer Maidult 2015
Dauer: 25.04. - 03.05.2015
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Bekanntgabe des Beschlusses im Ratsinformationssystem (Art. 52 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung): Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.