TOP 1. - Veröffentlichung
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Nachlass
Annahme einer Alleinerbschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Nachlass wird dankend angenommen. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Auszüge aus dem Testament und personenbezogene Daten enthalten sind.