TOP 23. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
1. Vorkaufsrecht für zwei Wohngebäude im
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
25. Stadtbezirk Laim
2. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung
des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37
Abs. 3 GO vom 19.03.2015
Nichtausübung eines Vorkaufsrechts
für ein Wohngebäude im
25. Stadtbezirk Laim
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Die Nichtausübung des Vorkaufsrechts wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt. Im übrigen
unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Dritten betroffen sind.