TOP 4. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 7. Mai 2015, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 4. (Nichtöffentlich)
Erbbaurecht
4. Stadtbezirk Schwabing-West
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Stadt im Erbbaurecht vergeben hat.