TOP 6. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Vergabe von Räum- und Streudiensten
auf städtischen Grundstücken
für die Winterhalbjahre 2015/2016 mit 2018//2019
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Verfahren geheimhaltungsbedürftig ist.