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Rats­Informations­System
München

TOP 1. - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 20. Mai 2015, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 1. (Öffentlich)
Veranstaltung im Freien in einer städtischen Grünanlage; Zuleitungen des Kreisverwaltungsreferats mit der Bitte um Stellungnahme 4.5.1.1 Im Gefilde, Feriensportkurs des Referats für Bildung und Sport am 05./06.08.2105 im Skatepar der Grünanlage, Zuleitung vom 10.04.2015 (Termin für die Stellungnahme: 29.05.2015) 4.5.1.2 Redlingerplatz, Nachbarschaftsfest am 09.05.2015, Zuleitung vom 28.04.2015 zustimmende Stellungnahme vorab durch den Vorsitzenden des BA 16 gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 der BA-Satzung hierzu: Information des Kreisverwaltungsreferat zur Verlegung des Festes auf den 20.06.2015 4.5.1.3 Im Gefilde, Skatepark der Grünanlage "Girls Skate Jam" des Skateboarding München e. V. am 18.07.2015, Zuleitung vom 06.05.2015 (Termin für die Stellungnahme: 19.06.2015) 4.5.1.4 Ostpark (Theatron), Sommerfest des Usak e.V. am 13./14.06.2015, Zuleitung 08.05.2015 (Termin für die Stellungnahme: 26.05.2015) TOP 4.5.1.5 Sonnwendfeier des Perlacher Feuerwehrvereins am 13.06.2015, Bayerwaldstr. 35, Zuleitung vom 13.05.2015, (Termin für die Stellungnahme 01.06.2015) Nachtrag

Protokollnotiz

Herr Ruf berichtete aus dem UA Allgemeines, öffentliche Ordnung und Grundsatzfragen zu den einzelenen Veranstaltungen:

TOP 4.5.1.1

"Das Referat für Bildung und Sport bietet einen Ferienkurs für Skater an. Beschlussempfehlung:
Der Unterausschuss empfiehlt einstimmig, der Veranstaltung zuzustimmen."

TOP 4.5.1.2

"Beschlussempfehlung: Der Unterausschuss empfiehlt einstimmig, von der Verlegung auf den 20. Juni 2015
Kenntnis zu nehmen."

TOP 4.5.1.3

"- Skateworkshop für Skaterinnen und Mädchen aus Kinderheimen, Flüchtlingseinrichtungen
- Skate Session; - kreative Station zur Gestaltung des Skateboards; - Fotosession für Teilnehmerinnen
Beschlussempfehlung: Der Unterausschuss empfiehlt einstimmig, der Veranstaltung zuzustimmen."

Herr Hensel forderte dem Veranstalter zur Auflage zu machen Energy-Drinks nicht an Kinder und Jugendliche abzugeben. Diese sollten erst an Personen ab 18 Jahre verteilt werden dürfen.

TOP 4.5.1.4

"Der Unterausschuss empfiehlt einstimmig, die Veranstaltung mit folgender Auflage zu genehmigen: Vor Beginn der Veranstaltung ist die Verstärkeranlage durch das Kreisverwaltungsreferat bzw. das Referat für Umwelt und Gesundheit einzumessen und wenn möglich, zu verplomben."

TOP 4.5.1.5

"Beschlussempfehlung: Da die Veranstaltung in den vergangenen Jahren ohne Probleme abgelaufen ist,
empfiehlt der Unterausschuss einstimmig, der Veranstaltung zuzustimmen."

Den Veranstaltungen wurde unter den oben genannten Auflagen einstimmig zugestimmt.