TOP 10. - Veröffentlichung
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Neuanmietung für BI-Nord – Alternativstandort
für Leopoldstraße 202 a
10. Stadtbezirk Moosach
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Objekt für das Kreisverwaltungsreferat angemietet wurde.