TOP 9. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 20. Mai 2015, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 9. (Nichtöffentlich)
Vorkaufsrecht nach dem BauG
5. Stadtbezirk Au-Haidhausen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Anwesen die Stadt gegebenenfalls erworben hat.