TOP 3. - Entscheidung
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Langbürgener Straße, Haltverbot auf 30 m vor der Kreuzung des
Radweges entlang der Langbürgener Straße von der Chiemgau Straße kommend.
und Beschilderung "Vorfahrt achten"; Zuleitung des Kreisverwaltungsreferats vom 30.04.2015 mit der Bitte um Stellungnahme
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in den UA Mobilität und Umwelt verwiesen