TOP 3. - TOP-Protokoll
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Langbürgener Straße, Haltverbot auf 30 m vor der Kreuzung des
Radweges entlang der Langbürgener Straße von der Chiemgau Straße kommend.
und Beschilderung "Vorfahrt achten"; Zuleitung des Kreisverwaltungsreferats vom 30.04.2015 mit der Bitte um Stellungnahme
Protokollnotiz
Dieser TOP wurde in den UA Mobilität und Umwelt verwiesen.