TOP 1. - Veröffentlichung
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Generalsanierung des Gasteig
Finanzierung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Bekanntgabe des Beschlusses im Ratsinformationssystem (Art. 52 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung): Das Referat für Arbeit und Wirtschaft und die Stadtkämmerei werden beauftragt, die Fragen zur Finanzierung und Bauherreneigenschaft zu klären und dem Stadtrat bis zum Projektauftrag zur Entscheidung vorzulegen.