TOP 8. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Erbbaurecht an einem Grundstück
Klage auf Erstattung der Grundsteuer und Feststellung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.