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München

TOP 1.9 - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 18. Juni 2015, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 1.9 (Öffentlich)
Woferlstraße, Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen - Errichtung eines Gebäudes zur vorübergehenden Unterbrindung von Flüchtlingen und Wohnungslosen (befristet bis 31.12.2030), Zuleitung vom 15.05.2015

Protokollnotiz

Herr Thalmeir berichtete aus dem UA Bauvorhaben, Stadtplanung und Bürgerbeteiligung hierzu: "Nach ausführlicher Diskussion des Vorhabens unter reger Beteiligung der anwesenden Bürger empfiehlt der UA dem BA zur bau- und planungsrechtlichen Situation der geplanten Einrichtung folgende Stellungnahme abzugeben:

  1. In Anbetracht des erheblichen Lärmpegels, verursacht durch die unmittelbar am fraglichen Grundstück gelegene BAB München–Salzburg, ist unbedingt eine gutachterliche Lärmuntersuchung zu veranlassen.Dies scheint vor allem deshalb angezeigt, weil bereits in der Vergangenheit eine bauplanungsrechtliche Einordnung des Gebietes als Wohngebiet an der zu hohen Lärmbelastung gescheitert sein soll. Falls die zulässigen Lärmgrenzwerte überschritten werden und eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist, sind zwingend geeigneter Schutzmaßnahmen zu planen und ggf. als Auflage vorzusehen.
  2. Aufgrund der bisherigen Nutzung besteht möglicherweise der Verdacht einerKontamination des Erdreichs durch Altlasten und Chemikalien, was durch die Nachbarn auch bestätigt wird. Es ist deshalb umgehend eine Altlastenuntersuchung durchzuführen und abzuklären ob kontaminierter Boden vorhanden ist.
  3. Es wird dringend gefordert, nochmals alle Möglichkeiten für eine Verlegung der vorhandenen Druckerei, einschließlich der Möglichkeit, der Druckereieinen geeigneten Ersatzstandort auf einem alternativen städtischen Grundstück anzubieten, zu prüfen um damit den Bau der geplanten neuen Zufahrt für den Lieferverkehr (tlw. Schwerlastverkehr) zu vermeiden.
  4. Aufgrund der lärmproblematischen Lage des geplanten Standorts wird gefordert, alternativ zu dem vorgesehenen Standort Woferlstraße einen anderen Standort auf einem der in der Nachbarschaft vorhandenen städtischenGrundstücke parallel in die Prüfung mit einzubeziehen.Aus Sicht des UA möglicherweise der Standort Ottobrunner Straße 28 besser geeignet.
  5. Der vorhandene Spielplatz des Geländes „Utopia“ ist für die Nutzung der Bewohner der GU zu öffnen und ein direkter Zugang hierzu zu schaffen.
  6. Bei Realisierung der GU am vorgesehenen Standort ist ein 2. fußläufiger Verbindungsweg zur Ottobrunner Straße zu schaffen. Im Hinblick auf die notwendige Ausstattung der GU nimmt der BA vollinhaltlich Bezug auf die bereits zu den geplanten GUs in der „Nailastraße“ und „Im Gefilde“ abgegeben Stellungnahme.

Danach ist insbesondere folgendes sicherzustellen:

  • Schaffung von mehr Plätzen für Familien durch Planung von Appartements
  • Schaffung von mehr Sanitär- und Toilettenanlagen
  • Schaffung von mehr Kochstellen
  • Planung einer ausreichenden Anzahl von großzügigen Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen, die in der Größe flexibel gestaltet werden können
  • Planung von Stellplätze für Fahrräder
  • Planung von ausreichenden und lärmgeschützten Spielmöglichkeiten für Kinder

Abstimmung:  Mehrheitlich" Der Empfehlung des Unterausschusses wurde einstimmig zugestimmt.