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Bericht über die Prüfung der zum 31.12.2013 erstellten Jahresabschlüsse der Stiftungen der Landeshauptstadt München - Band 2 (Stiftungen)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Stadt, eines städtischen Eigenbetriebs oder einer städtischen Beteiligungsgesellschaft betroffen sind.