TOP 33. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Besetzung des Umlegungsausschusses;
Bausachverständige (Vertreter)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.