TOP 1.11 - TOP-Protokoll
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Protokollnotiz
Herr Thalmeir berichtete aus dem UA Bauvorhaben, Stadtplanung und Bürgerbeteiligung hierzu:
"Der BA hat erhebliche Bedenken gegen die für das fragliche Gebiet eingereichten Anträge auf Nutzungsänderung in Büroflächen. Diese Anträge können nur dann positiv verbeschieden werden, wenn die nach Stellplatzsatzung vorgeschriebenen Stellplätze auch auf den jeweiligen Grundstücken nachgewiesen werden. Schon jetzt beklagen die Bewohner der angrenzenden Gebiete, dass die Straßenzüge von Mitarbeitern der in den Büros ansässigen Firmen komplett zugeparkt werden. Der ständige Parksuchverkehr ist ein weiteres Ärgernis in den angrenzenden Wohngebieten.
Es mag durchaus sein, dass das Gelände durch den ÖPNV sehr gut erschlossen ist. Leider ist es jedoch eine bekannte Tatsache, dass eben nicht alle Mitarbeiter tatsächlich den ÖPNV für die Fahrt zur Arbeit nutzen.
Es darf hier jedenfalls kein Präzedenzfall geschaffen werden.
Der Investor ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er nicht damit rechnen kann, dass eine Befreiung von den Stellplatzauflagen der Stellplatzsatzung erteilt wird. Es ist zusätzlich zu prüfen, inwieweit die Ausweisung von Parklizenzgebieten in den angrenzenden Wohngebieten zum Schutz der dortigen Bewohner möglich ist.
Abstimmung: Mehrheitlich" Der Empfehlung des Unterausschusses wurde einstimmig zugestimmt.