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München

TOP 1.9 - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 16. Juli 2015, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 1.9 (Öffentlich)
Aschauer Straße, Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen – vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen, befristet auf 10 Jahre Zuleitung vom 09.06.2015 und Genehmigungsbescheid für das Vorhaben vom 15.06.2015 (TOP 4.3.1.19 vom 18.06.2015) zu 4.4.1.9 Schreiben des BA 16 an die Regierung von Oberbayern vom 08.07.2015

Protokollnotiz

Herr Thalmeir berichtete aus dem UA Bauvorhaben, Stadtplanung und Bürgerbeteiligung hierzu:

"Leider wurde die Unterkunftsanlage bereits ohne die satzungsmäßig vorgeschriebene Anhörung des Bezirksausschusses genehmigt. Es wäre allerdings nicht nur rechtlich geboten sondern auch sehr sinnvoll gewesen, trotz des Zeitdrucks und der Dringlichkeit zumindest eine Anhörung des BA-Vorsitzenden oder des UA-Vorsitzenden vorab durchzuführen, denn der BA stellt nun doch ganz erhebliche Mängel in der Planung der Anlage fest.
Das Grundstück erscheint bereits aufgrund seiner Lage als Eckgrundstück, eingezwängt zwischen der 4-spurig ausgebauten und viel befahrenen Ständlerstraße und den ganz erheblich frequentierten Bahngleisen, vollständig ungeeignet um dort eine Wohnunterkunft zu planen.
Ein schräg gegenüberliegendes Grundstück an der Aschauer Straße wäre für eine Unterkunftsanlage deutlich besser geeignet gewesen. Zumindest hätte aber durch ein Drehen der Baukörper erreicht werden können, dass der wesentliche Teil der Unterkunftsanlage nicht direkt dem Schallpegel der unmittelbar angrenzenden Bahngleise und der Hauptstraße ausgesetzt gewesen wäre. Die einzelnen Baukörper sind untereinander nicht verbunden, was eine Betreuung der Bewohner erheblich erschwert. Besonders schlecht ist dabei die Anordnung des Verwaltungsgebäudes an dem einen Ende der GU-Anlage hin zur Aschauer Straße
geplant ist. Es scheint fast so, als ob im vorliegenden Fall alle bisherigen dringenden Anregungen
des BA zur Ausstattung der GU-Anlage zugunsten der möglichst schnellen Schaffung einer im Ergebnis allerdings jetzt menschunwürdigen Massenunterkunft komplett negiert worden sind.
So finden sich nur eine unzureichende Anzahl von Kochstellen, eine völlig unzureichende Anzahl von Aufenthaltsräumen, die weder groß genug noch trennbar sind, eine ebenfalls völlig unzureichende Anzahl von Toiletten und eine nur ebenfalls unzureichende Anzahl von Duschen und Waschgelegenheiten.
Der BA verweist in diesem Zusammenhang zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Stellungnahmen zu den geplanten GU-Anlagen „Nailastraße“ und „Im Gefilde“. Eine Integration der Flüchtlinge wird an dieser Stelle nur schwer möglich sein. Aufgrund der Lage der Anlage zwischen den Bahngleisen und der Ständlerstraße und den praktisch nicht vorhandenen Freiflächen ist der BA der Auffassung, dass diese
Anlage jedenfalls nicht für die Unterbringung von Familien mit Kindern geeignet ist. Abstimmung:  Einstimmig" Der Empfehlung des Unterausschusses wurde einstimmig zugestimmt.